Spiele erst ab 18 Jahren; Einzahlungslimits, Verlustlimits, Sitzungszeitlimits, Selbstsperre und Bedenkzeit liegen in jedem Konto bereit.
Diese Übersicht klärt Alter, Aufsicht, Sperrsystem, Telefonhilfe und den direkten Draht zu uns.
Nützlich in dem Moment, in dem Du merkst, dass Einsatzhöhe oder Spieldauer größer werden als geplant.
Nimmt die Sorge, dass ein Limit kompliziert ist oder Dein Konto dauerhaft einschränkt.
Erst der Ausweis, dann das Geld. Ein Konto bei Bof Casino setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Ausweis oder Reisepass werden geprüft, und zwar vor der ersten Auszahlung, nicht erst danach.
Vorher ein Passwort, nachher keine Diskussion. Auf gemeinsam genutzten Geräten hilft eine Sperrsoftware, die Glücksspielseiten blockiert und sich nur mit einem eigenen Passwort ändern lässt. Ein zweites Konto für das Kind löst das Problem nicht, erlaubt ist ohnehin nur ein Konto pro Person.
Du willst helfen, ohne Druck. Sprich ruhig an, was Dir auffällt, ohne Vorwürfe und ohne Kontrolle in der ersten Minute. Die BIÖG-Telefonberatung nimmt auch Angehörige an, kostenlos und anonym, unter 0800 1 37 27 00.
Wer die Zeichen früh bemerkt, muss nicht erst auf einen Verlust warten. Setze an diesem Punkt ein Einzahlungslimit oder eine Bedenkzeit im Konto und gewinne Abstand, statt weiterzuspielen.
Prüfe ehrlich, ob mehrere dieser Punkte auf Deinen Alltag zutreffen.
Du weißt, an wen Du Dich in Deutschland kostenlos und vertraulich wenden kannst.
Kurz raus, dann neu entscheiden. Diese Unterbrechung legst Du selbst im Konto fest, wenn Du für Stunden oder wenige Tage raus willst. Eine Bedenkzeit lässt sich jederzeit aktivieren; in dieser Zeit bleibt der Zugang gesperrt. Danach entscheidest Du neu, ob Du weiterspielen willst.
Ein klarer Schnitt ohne Rückweg. Hier schließt Du Deinen Zugang für einen langen Zeitraum selbst im Konto. Die Sperre lässt sich vor Ablauf nicht aufheben, ein Anruf beim Support ändert daran nichts. Wer ganz sicher gehen will, verbindet sie mit einem Eintrag im Spielersperrsystem.
Gilt mein Eintrag auch bei anderen Anbietern? Dieses System führt das Regierungspräsidium Darmstadt; der Eintrag gilt standardmäßig mindestens ein Jahr, auf eigenen Wunsch auch kürzer, jedoch nicht unter drei Monaten. Beantragen kannst Du ihn online oder bei einem lizenzierten Anbieter. Aufheben lässt er sich nur schriftlich, und zwar nicht vor Ablauf der gewählten Frist. rp-darmstadt.hessen.de
Nach dem Lesen weißt Du, welche Sperre wie weit reicht und wo Du Hilfe bekommst.
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